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Für die Einrichtung der Bienenstände gewähren die Bodenflächen den Benutzern nach Möglichkeit auf den Waldrändern, den Waldlichtungen und anderer nicht die mit dem Wald abgedeckten Flächen.
Auf den Grundstücken, abgeführt den Benutzern unter die Bienenstände, wird die Errichtung der Bienenkorbe und die Einrichtung des vorübergehenden Wärterbaus erlaubt. Die Errichtung des Baus des ständigen Typs wird verboten. Es wird das Aufräumen der Flächen unter die Einrichtung der Bienenstände, die Nutzung der Grundstücke unter ogorodnye, medonosnye und andere landwirtschaftliche Kulturen verboten.
Wenn pasechnyj wird das Grundstück zur Ausnahme aus goslesfonda Russlands ernannt, so benachrichtigen den Benutzer darüber für den Monat solange, bis das Grundstück abgenommen sein wird. In diesem Fall wird dem Bienenzüchter das Recht gewährt, die Forstwirtschaft um die Absonderung anderen Grundstücks, das zur Einrichtung des Bienenstands brauchbar ist zu bitten.
pasechnyj das Grundstück Abgebend, ist der Benutzer verpflichtet, den davon errichteten Bau fortzutragen, und die Gruben von, den Kellern gleichzumachen. Wenn der Benutzer es nicht machen wird, so gehen die Bauten zur Verfügung der Forstwirtschaft kostenlos über, und werden die Aufwände, die beim Glätten der Gruben erzeugt sind, vom unzuverlässigen Benutzer erhoben.
werden die Grundstücke Pasechnye in den Wäldern Goslesfonda Russlands dem Benutzer umsonst gewährt.
Laut dem Punkt 22 der Abteilung III der Lage über die Kolchoswälder, nebensächlich der Benutzung in den Kolchoswäldern verwirklichen sich von den Kolchosen, den Interkolchosforstwirtschaften und den Förstereien umsonst. Nebensächlich der Benutzung in den Kolchoswäldern von anderen Unternehmen, den Institutionen, den Organisationen und den Bürger verwirklichen sich in der Ordnung, die vom Ministerrat der Republik entsprechend der geltenden Gesetzgebung einsteilbar wird.
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