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Die Ordnung der Überlassung des Waldgrundstücks unter den Bienenstand. Laut der Verfassung Russlands und den Verfassungen der Republiken, allen des Waldes in Russland sind ein Eigentum des Staates und nur gehört ihm das Recht des Besitzes, der Benutzung und der Verfügung von den Wäldern. Der staatliche Waldfonds teilt sich in den Wald der staatlichen Bedeutung und kolchos-. Von der Waldwirtschaft des Landes leitet das Staatliche Komitee der Waldwirtschaft beim Ministerrat durch die entsprechenden staatlichen Komitees (die Ministerien) und andere verbündet-republikanisch, gebietsmäßig, orts- und der autonomen Republiken die Verwaltungsorgane. Auf den Stellen die Waldwirtschaft führen die Forstwirtschaften, und in den Kolchoswäldern - die Kolchose, die Interkolchosforstwirtschaften oder die Förstereien.
die Bienenzucht - einer der Zweige der nebensächlichen Benutzung in den Wäldern Russlands. Es wird von der Betriebsanweisung nebensächlich pol'zovany in den Wäldern Russlands, das vom Ministerium der Waldwirtschaft am 1. Juli 1950 den Organen der Waldwirtschaft behauptet ist reguliert es ist das Recht laut Vereinbarung mit den Stadtbezirkexekutivkomitees, und bei der Interbezirksunterbringung der Bienenstände - mit oblispolkomami, krajispolkomami und den Ministerräten der autonomen Republiken, den Kolchosen, den Sowchosen sowohl anderen staatlich als auch den gesellschaftlichen Organisationen zu gewähren, sowie den abgesonderten Kolchosbauern, arbeits-, dienend und den Rentnern der Fläche des Staatlichen Waldfonds für die Unterbringung der Bienenstände ohne Recht des Holzeinschlags gegeben.
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