| Über den Inhalt der Bienenfamilien im Privateigentum der Bürger - nicht der Mitglieder des Kolchos. Entsprechend der Gesetzgebung in allen Republiken, außer den Aserbaidshanischen und Turkmenischen Republiken, die Bürger, die nicht die Mitglieder der Kolchose sind, wohnend im Land, den Städten, die Arbeitssiedlungen und die besiedelten Punkte, auf den Hofgrundstücken können die unbeschränkte Zahl der Bienenfamilien enthalten. In Aserbaidschan und Turkmenien gibt es die Beschränkungen bis zu 10 Bienenfamilien. Die Zahl der Familien, die für den Inhalt im Privateigentum der Bürger zugelassen wird, klärt sich von der Gesetzgebung der Republik, und der Bürger - der Mitglieder des Kolchos - den Statut des Kolchos der Republik.
Für die Mitglieder des Kolchos entsprechend dem Punkt 43 des Musterhaften Statuts des Kolchos kann die Familie des Kolchosbauers die Familien der Bienen haben, deren Zahl sich vom Statut jedes konkreten Kolchos klärt.
können die Arbeitsfähigen Bürger, die sich nicht mit dem öffentlich nützlichen Werk beschäftigen, nach der Lösung bezirks-(städtisch) des Ratschlages der Volksabgeordneten des Inhalts der Bienen im Privateigentum aberkannt sein.
die Abteilungen
die Ordnung der Überlassung des Waldgrundstücks unter den Bienenstand
die Einrichtungen der Bienenstände
des Rechtes und der Pflicht der Mitglieder und der Regierungen
die Überlassung der Urlaube
die Organisationen, die Unternehmen, der Institution
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